Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen B2B – XL Media

Stand: 12.05.2025

§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, regeln den Abschluss und die Durchführung von Verträgen zwischen:

XL Media Piotr Kalita

ul. Poli Gojawiczyńskiej 22

93-253 Łódź, Polen

USt-IdNr.: PL7282530059

REGON: 100068437

nachfolgend „XL Media“ genannt, und Unternehmen bzw. Personen, die Waren oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit erwerben, nachfolgend „Kunde“ genannt.

2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und professionellen Marktteilnehmern (B2B).

3. Diese AGB finden keine Anwendung gegenüber Verbrauchern sowie – soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dies bestimmen – gegenüber natürlichen Personen, die einen unmittelbar mit ihrer gewerblichen Tätigkeit verbundenen Vertrag abschließen, wenn dieser Vertrag für diese Person keinen beruflichen Charakter hat.

4. Diese AGB gelten für den Verkauf von Waren sowie für Druck-, Verarbeitungs-, Konfektions-, Schneide-, Fräs-, Laminier-, Grafik- und sonstige Dienstleistungen von XL Media.

5. Individuelle Vereinbarungen, die von XL Media in Textform bestätigt wurden, haben Vorrang vor diesen AGB.

6. Einkaufsbedingungen, Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern XL Media diesen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2. Vertragsschluss und Bestellungen

1. Bestellungen können über den Online-Shop von XL Media, per E-Mail oder auf andere von XL Media akzeptierte Weise aufgegeben werden.

2. Angaben zu Produkten, Preisen, Produktionszeiten und Verfügbarkeit auf der Website, in Preislisten oder Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Der Vertrag kommt zustande, sobald XL Media dem Kunden die Annahme der Bestellung zur Ausführung bestätigt.

4. Eine automatisch erzeugte Bestätigung über den Eingang einer Bestellung stellt keine Annahme der Bestellung dar, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

5. XL Media kann den Beginn der Auftragsausführung abhängig machen von:

a) dem Erhalt korrekter Produktionsdaten,

b) dem Erhalt sämtlicher erforderlicher technischer Informationen,

c) der Freigabe eines Entwurfs oder einer Visualisierung durch den Kunden,

d) dem Erhalt einer vereinbarten Anzahlung oder vollständigen Vorauszahlung.

6. Die Produktionsfrist beginnt erst, wenn sämtliche für den Produktionsbeginn erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

7. Änderungen der Bestellung nach deren Annahme bedürfen der Zustimmung von XL Media und können zu einer Änderung des Preises sowie der Produktionszeit führen.

8. Nach Produktionsbeginn kann der Kunde die Bestellung nicht einseitig stornieren.

9. Stimmt XL Media einer Stornierung nach Produktionsbeginn zu, trägt der Kunde die Kosten der bereits ausgeführten Arbeiten, der verbrauchten oder bestellten Materialien sowie sonstige im Zusammenhang mit der Bestellung entstandene Kosten.

10. Waren, die nach individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt werden, werden speziell für diesen Kunden produziert und sind grundsätzlich nicht zum Weiterverkauf geeignet.

§ 3. Vom Kunden bereitgestellte Dateien und Daten

1. Der Kunde ist für die inhaltliche und technische Richtigkeit der übermittelten Dateien verantwortlich.

2. Sofern nicht anders vereinbart, ist XL Media nicht verpflichtet, Dateien auf folgende Punkte zu prüfen:

a) Rechtschreib- oder Sprachfehler,

b) Telefonnummern, Adressen oder sonstige Angaben,

c) Übereinstimmung des Inhalts mit der Absicht des Kunden,

d) Auflösung von Grafiken,

e) Bildqualität,

f) verwendete Schriftarten,

g) Beschnitt und Sicherheitsabstände,

h) Farbeinstellungen,

i) Maße oder Maßstab,

j) rechtliche Zulässigkeit des Designs.

3. XL Media kann eine automatische oder grundlegende technische Prüfung durchführen. Eine solche Prüfung bedeutet jedoch keine Übernahme der Verantwortung für die Richtigkeit der Dateien.

4. Weist XL Media den Kunden auf einen festgestellten Fehler hin, kann die Produktion bis zum Erhalt korrigierter Daten oder bis zur ausdrücklichen Freigabe durch den Kunden ausgesetzt werden.

5. Hat der Kunde einen Entwurf, Proof, eine Visualisierung, Vorschaudatei oder ein anderes Freigabematerial genehmigt, sind spätere Beanstandungen hinsichtlich dort sichtbarer Elemente ausgeschlossen.

6. XL Media ist nicht verpflichtet, Kundendateien zu archivieren. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien aufzubewahren.

7. XL Media kann Produktionsdateien nach Abschluss des Auftrags ohne vorherige Mitteilung löschen.

§ 4. Farben und Druckqualität

1. Farben, die auf Monitoren, Smartphones oder anderen elektronischen Geräten dargestellt werden, stellen keine verbindliche Farbreferenz dar.

2. Ausdrucke auf Büro- oder Kundendruckern stellen ebenfalls keine verbindliche Farbreferenz dar.

3. Eine verbindliche Farbabstimmung kann nur auf Grundlage eines ausdrücklich vereinbarten und freigegebenen Farbmusters, Proofs oder einer anderen vor Produktionsbeginn vereinbarten Methode erfolgen.

4. Die Angabe eines Farbtons nach PANTONE, RAL, CMYK, RGB oder einem anderen Farbsystem stellt keine Garantie für eine identische Wiedergabe auf jedem Material und mit jeder Drucktechnologie dar.

5. Das Erscheinungsbild von Farben wird insbesondere beeinflusst durch:

a) Drucktechnologie,

b) Art und Farbe des Materials,

c) Materialstruktur,

d) Laminierung,

e) Beleuchtung,

f) verwendete Tinte,

g) Unterschiede zwischen Materialchargen.

6. Geringfügige Farbabweichungen zwischen Produktionsläufen, die zu unterschiedlichen Zeiten, auf unterschiedlichen Maschinen oder mit unterschiedlichen Materialchargen durchgeführt wurden und innerhalb üblicher technologischer Toleranzen liegen, stellen keinen Mangel dar.

7. Ist eine möglichst identische Farbwiedergabe bei Folgeproduktionen für den Kunden wesentlich, muss dies XL Media vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.

§ 5. Materialien, Maße und Produktionstoleranzen

1. Druckproduktion, Großformatdruck und Materialverarbeitung unterliegen natürlichen technologischen Toleranzen.

2. Geringfügige Abweichungen insbesondere hinsichtlich:

a) Produktmaßen,

b) Schnittposition,

c) Position der Grafik,

d) Position von Ösen, Hohlsäumen, Kedern, Schweißnähten oder anderen Konfektionselementen,

e) Materialfarbton,

f) Materialstärke,

g) Materialstruktur,

h) Eigenschaften flexibler Materialien,

stellen keinen Mangel dar, sofern sie innerhalb der für die jeweilige Technologie üblichen Toleranzen liegen und die normale Nutzung des Produkts nicht verhindern.

3. Sofern für ein Produkt konkrete Toleranzen auf der Produktseite, im Angebot, in der technischen Spezifikation oder in der Auftragsbestätigung angegeben sind, haben diese Vorrang.

4. Benötigt der Kunde eine besondere Toleranz, muss diese vor Auftragserteilung mit XL Media vereinbart werden.

5. Wird ein Material nur anhand seiner Eigenschaften oder Produktkategorie bezeichnet, darf XL Media ein Material eines anderen Herstellers mit vergleichbaren oder besseren technischen Eigenschaften verwenden.

6. Wird eine konkrete Marke, ein Hersteller oder eine bestimmte Materialbezeichnung ausdrücklich als wesentliche Voraussetzung genannt, bedarf eine Änderung der Zustimmung des Kunden.

§ 6. Vom Kunden bereitgestellte Materialien

1. Wird die Produktion auf vom Kunden bereitgestellten Materialien durchgeführt, trägt der Kunde die Verantwortung für deren Eignung für die gewählte Produktionstechnologie.

2. XL Media kann die Verarbeitung ablehnen, wenn ein begründetes Risiko einer Beschädigung des Materials, eines fehlerhaften Drucks oder einer Beschädigung der Produktionsmaschinen besteht.

3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Druck-, Schneide-, Laminier-, Fräs- und sonstigen Produktionsprozessen technologisch bedingter Materialausschuss entstehen kann.

4. XL Media haftet nicht für Ergebnisse, die auf Eigenschaften, Mängel, Alter, Lagerung oder mangelnde Eignung des vom Kunden bereitgestellten Materials zurückzuführen sind.

5. Erweist sich das Material während der Produktion als ungeeignet, darf XL Media die Produktion abbrechen und die bis dahin entstandenen Kosten berechnen.

§ 7. Preise und Zahlung

1. Alle gegenüber Geschäftskunden angegebenen Preise verstehen sich netto, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Die Umsatzsteuer wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet.

3. Transportkosten, Sonderverpackungen, Paletten, Kisten, Versicherungen oder sonstige Zusatzleistungen sind nicht im Produktpreis enthalten, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus Rechnung, Angebot oder Auftragsbestätigung.

5. XL Media kann vor Produktionsbeginn eine vollständige Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen.

6. Bei Zahlungsverzug kann XL Media:

a) gesetzliche Verzugszinsen für Handelsgeschäfte verlangen,

b) gesetzlich zulässige Kosten der Forderungsbeitreibung verlangen,

c) weitere Aufträge aussetzen,

d) die Herausgabe oder den Versand fertiger Waren zurückhalten,

e) für weitere Bestellungen Vorauszahlung verlangen.

7. Bestehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann XL Media die weitere Ausführung von einer angemessenen Sicherheit oder Vorauszahlung abhängig machen.

8. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von XL Media, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.

9. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie alle erforderlichen Angaben bereitzustellen.

10. Können steuerliche Voraussetzungen aufgrund von Umständen auf Seiten des Kunden nicht erfüllt werden, kann XL Media die entsprechende Umsatzsteuer nachberechnen.

§ 8. Produktions- und Lieferzeiten

1. Die Produktionsfrist beginnt erst nach Eingang:

a) der vollständigen Bestellung,

b) korrekter Produktionsdateien,

c) sämtlicher erforderlicher Freigaben,

d) einer erforderlichen Zahlung.

2. Die angegebene Produktionszeit bezeichnet, sofern nicht anders vereinbart, den Zeitpunkt, zu dem die Bestellung versand- oder abholbereit ist.

3. Der Versandtermin ist nicht mit dem Zustelltermin des Frachtführers gleichzusetzen.

4. Angaben zu Transportlaufzeiten sind unverbindliche Richtwerte.

5. XL Media haftet nicht für Verzögerungen des Frachtführers nach ordnungsgemäßer Übergabe der Sendung.

6. Ein Zustelltermin gilt nur dann als garantiert, wenn XL Media diesen ausdrücklich in Textform als verbindlichen Zustelltermin bestätigt hat.

7. Änderungen der Bestellung, verspätete Bereitstellung von Informationen oder Dateien oder deren notwendige Korrektur führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Produktionszeit.

8. XL Media ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese für den Kunden keine wesentliche Beeinträchtigung darstellen.

§ 9. Abholung, Versand und Gefahrübergang

1. Sofern nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort der Betrieb von XL Media in Łódź, Polen.

2. Bei persönlicher Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung mit Übergabe an den Kunden oder eine in dessen Namen handelnde Person auf den Kunden über.

3. Wird die Ware an den Kunden versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung mit Übergabe der Sendung an den ersten Frachtführer auf den Kunden über.

4. Dies gilt auch dann, wenn:

a) XL Media den Frachtführer auswählt,

b) XL Media den Transport bestellt,

c) XL Media gegenüber dem Frachtführer als Absender oder Auftraggeber auftritt,

d) die Transportkosten von XL Media in Rechnung gestellt werden.

5. Die Organisation des Transports durch XL Media stellt eine Zusatzleistung dar und bedeutet nicht, dass XL Media das Transportrisiko übernimmt.

6. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurden, insbesondere durch eine vereinbarte Incoterms-Klausel oder eine eindeutige schriftliche Bestätigung von XL Media.

7. Die Standardverpackung wird von XL Media entsprechend der Art des Produkts und der üblichen Transportweise gewählt.

8. Produkte können je nach Art und Abmessungen gerollt, gefaltet, in Kartons, als Pakete oder auf Paletten versendet werden.

9. Verlangt der Kunde eine besondere Verpackung oder zusätzliche Sicherung, muss dies vor Auftragsannahme vereinbart werden. Zusätzliche Verpackungen können kostenpflichtig sein.

§ 10. Transportschäden

1. Der Kunde oder eine für ihn empfangsberechtigte Person ist verpflichtet, den Zustand der Sendung bei Übergabe soweit zu prüfen, wie dies ohne Öffnung der Verpackung möglich ist.

2. Bei äußerlich erkennbaren Beschädigungen an Verpackung, Palette, Versandhülse, Karton oder Sendung sollte der Kunde vor vorbehaltloser Annahme:

a) den Schaden dem Kurier oder Frachtführer melden,

b) einen entsprechenden Vorbehalt auf dem Abliefernachweis vermerken, soweit möglich,

c) die Erstellung eines Schadensprotokolls verlangen,

d) Fotos von Verpackung und Ware erstellen,

e) die Verpackung bis zum Abschluss des Reklamationsverfahrens aufbewahren.

3. Verweigert der Fahrer oder Kurier die Erstellung eines Schadensprotokolls oder die Aufnahme eines Vorbehalts, sollte der Kunde dies dokumentieren und XL Media sowie den Frachtführer unverzüglich informieren.

4. Verdeckte Transportschäden, die bei Übergabe nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Feststellung zu melden. Die für die jeweilige Transportart geltenden gesetzlichen Fristen sind einzuhalten.

5. Insbesondere ist eine gesetzliche Sieben-Tage-Frist einzuhalten, sofern eine solche für die Meldung verdeckter Schäden oder die Feststellung des Zustands der Sendung Anwendung findet.

6. Die vorbehaltlose Annahme der Sendung kann zum Verlust von Ansprüchen gegen den Frachtführer führen oder den Nachweis erheblich erschweren, dass der Schaden während des Transports entstanden ist.

7. Unterlässt der Kunde schuldhaft die zur Sicherung von Ansprüchen gegen den Frachtführer erforderlichen Maßnahmen und wird dadurch die Durchsetzung von Ersatzansprüchen unmöglich oder wesentlich erschwert, trägt der Kunde die daraus resultierenden Nachteile, sofern XL Media nicht aus einem anderen Rechtsgrund für den Schaden haftet.

8. Hat XL Media den Frachtvertrag abgeschlossen und muss aus diesem Grund die formelle Reklamation durch XL Media erfolgen, führt XL Media das Reklamationsverfahren nach Erhalt der erforderlichen Informationen und Unterlagen vom Kunden durch.

9. Der Kunde hat XL Media insbesondere zu übermitteln:

a) Auftrags- oder Rechnungsnummer,

b) Sendungsnummer,

c) Schadensprotokoll, sofern vorhanden,

d) Fotos der Sendung und Verpackung,

e) Beschreibung des Schadens,

f) Menge der beschädigten Ware,

g) sonstige vom Frachtführer verlangte Unterlagen.

10. XL Media garantiert weder die Anerkennung der Reklamation durch den Frachtführer noch eine bestimmte Höhe der Entschädigung.

11. Ist das Transportrisiko gemäß § 9 auf den Kunden übergegangen und erhält XL Media vom Frachtführer eine Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der Ware, wird diese dem Kunden entsprechend seiner tatsächlichen Schadenshöhe gutgeschrieben oder ausgezahlt.

12. Bis zum Abschluss des Transportreklamationsverfahrens ist XL Media nicht verpflichtet, kostenlose Ersatzware herzustellen, sofern XL Media die Ursache des Schadens nicht zu vertreten hat.

13. Benötigt der Kunde Ersatzware vor Abschluss des Reklamationsverfahrens, kann er eine neue kostenpflichtige Produktion beauftragen.

14. Wird später eine Entschädigung vom Frachtführer gezahlt, erfolgt eine entsprechende Abrechnung mit dem Kunden gemäß Abs. 11.

§ 11. Prüfung der Ware und Produktionsreklamationen

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt in branchenüblicher Weise zu prüfen.

2. Offensichtliche Produktionsfehler, Falschmengen, falsche Produkte oder andere erkennbare Abweichungen sind XL Media unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

3. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

4. Eine Reklamation sollte enthalten:

a) Auftrags- oder Rechnungsnummer,

b) genaue Beschreibung des Mangels,

c) Anzahl der betroffenen Produkte,

d) Fotos, soweit möglich,

e) sonstige für die Prüfung erforderliche Angaben.

5. Der Kunde darf beanstandete Ware vor Abschluss des Reklamationsverfahrens ohne Zustimmung von XL Media nicht vernichten oder entsorgen.

6. XL Media kann die Rücksendung einer Probe, eines Teils des Produkts oder des gesamten Produkts verlangen, wenn dies zur Feststellung der Ursache erforderlich ist.

7. Als Mangel gelten insbesondere nicht:

a) produktionsbedingte Eigenschaften,

b) Abweichungen innerhalb zulässiger Produktionstoleranzen,

c) die in diesen AGB beschriebenen Farbabweichungen,

d) Fehler aus vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Dateien,

e) Schäden nach Gefahrübergang,

f) Schäden infolge unsachgemäßer Montage, Nutzung, Lagerung oder Beförderung durch den Kunden.

8. Bei berechtigter Reklamation ist XL Media zunächst nach eigener Wahl berechtigt:

a) den Mangel zu beseitigen,

b) den mangelhaften Teil neu herzustellen,

c) das Produkt neu herzustellen.

9. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzproduktion unmöglich, unverhältnismäßig oder erfolglos, können die Parteien eine angemessene Preisminderung vereinbaren.

10. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels ist nur bei einem wesentlichen Mangel und nach angemessener Möglichkeit zur Nacherfüllung durch XL Media zulässig, sofern zwingende Vorschriften nichts anderes bestimmen.

11. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistungshaftung von XL Media auf 12 Monate ab Übergabe der Ware begrenzt.

12. Diese Begrenzung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder wenn eine solche Begrenzung gesetzlich unzulässig ist.

13. Nach individueller Kundenspezifikation hergestellte Waren können nicht allein deshalb zurückgegeben werden, weil der Kunde seine Meinung geändert hat oder die Ware nicht mehr benötigt.

§ 12. Haftung von XL Media

1. XL Media haftet für Schäden, die unmittelbare Folge einer von XL Media zu vertretenden Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrags sind.

2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet XL Media nicht für:

a) entgangenen Gewinn,

b) entgangene Verträge oder Aufträge,

c) Betriebsunterbrechungen,

d) Umsatzverluste,

e) mittelbare oder Folgeschäden,

f) Vertragsstrafen, die dem Kunden von dessen Vertragspartnern auferlegt werden,

g) Ansprüche von Endkunden des Kunden,

h) Kosten von Werbekampagnen, Montage, Demontage oder Arbeiten Dritter,

sofern XL Media eine solche Haftung nicht ausdrücklich vor Vertragsschluss übernommen hat.

3. Sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, ist die Gesamthaftung von XL Media im Zusammenhang mit einem Auftrag auf dessen Nettowert begrenzt.

4. Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit ihre Anwendung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unzulässig ist.

5. XL Media haftet nicht für Verzögerungen, Verluste oder Schäden infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Subunternehmer oder Endkunden.

6. XL Media haftet nicht für die Eignung eines Produkts für eine ungewöhnliche oder besondere Verwendung, sofern diese vor Auftragserteilung nicht mitgeteilt wurde.

7. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob das Produkt die für seine konkrete Verwendung geltenden gesetzlichen, technischen, brandschutzrechtlichen, baulichen oder branchenspezifischen Anforderungen erfüllt, sofern die Einhaltung solcher Anforderungen nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand war.

§ 13. Urheberrechte und Rechte Dritter

1. Der Kunde erklärt, dass er über sämtliche Rechte oder Genehmigungen verfügt, die erforderlich sind, damit XL Media die bereitgestellten Materialien zur Durchführung des Auftrags verwenden darf.

2. Dies gilt insbesondere für:

a) Fotos,

b) Grafiken,

c) Marken,

d) Logos,

e) Texte,

f) Personenabbildungen,

g) Designs und sonstige Werke.

3. Der Kunde haftet für Verletzungen von Rechten Dritter, die aus der Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Materialien entstehen.

4. Werden gegen XL Media Ansprüche Dritter aufgrund solcher Materialien geltend gemacht, hat der Kunde XL Media im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Kosten und Ansprüchen freizustellen.

5. XL Media kann die Ausführung eines Auftrags verweigern, wenn dessen Inhalt rechtswidrig ist oder ein begründeter Verdacht auf eine Verletzung von Rechten Dritter besteht.

6. Von XL Media selbst erstellte Designs, Grafikelemente, Vorlagen, Produktionsdateien, Profile, Schneidepfade und sonstige Materialien bleiben geistiges Eigentum von XL Media, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. Die Bezahlung eines Druckprodukts bedeutet nicht automatisch den Erwerb von Rechten an editierbaren Quelldateien oder Produktionsdateien von XL Media.

§ 14. Abholung und Lagerung fertiger Waren

1. Der Kunde ist verpflichtet, fertige Waren innerhalb des vereinbarten Zeitraums abzuholen.

2. Verzögert sich Abholung oder Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware abholbereit ist.

3. XL Media kann Lagerkosten berechnen, wenn der Kunde die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist abholt.

4. Bei längerfristiger Nichtabholung kann XL Media nach vorheriger Aufforderung zur Abholung und Setzung einer angemessenen Nachfrist weitere gesetzlich zulässige Maßnahmen ergreifen.

§ 15. Höhere Gewalt und Umstände außerhalb des Einflussbereichs

1. XL Media haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von XL Media.

2. Hierzu können insbesondere gehören:

a) Feuer, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen,

b) Krieg, Unruhen oder behördliche Maßnahmen,

c) Streiks oder Transportstörungen,

d) länger andauernde Strom- oder Telekommunikationsausfälle,

e) Cyberangriffe mit wesentlichen Auswirkungen auf den Betrieb,

f) administrative oder zollrechtliche Beschränkungen,

g) unerwartete Störungen bei der Lieferung wichtiger Rohstoffe,

h) vergleichbare Ereignisse, die trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren.

3. XL Media informiert den Kunden über ein solches Ereignis und dessen erwartete Auswirkungen auf die Auftragsausführung.

4. Die Produktionsfrist verlängert sich entsprechend um die Dauer der Störung sowie um eine angemessene Zeit zur Wiederaufnahme des normalen Betriebs.

§ 16. Personenbezogene Daten und Kommunikation

1. Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Bestellungen werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzrichtlinie von XL Media verarbeitet.

2. Der Kunde ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten bereitzustellen.

3. Mitteilungen, die an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, gelten als ordnungsgemäß an den Kunden gerichtet.

4. Der Kunde ist für Handlungen von Personen verantwortlich, die sein Konto oder seine geschäftliche E-Mail-Adresse verwenden, soweit XL Media nach den Umständen vernünftigerweise davon ausgehen durfte, dass diese Personen zur Vertretung des Kunden befugt waren.

§ 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für alle mit XL Media auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge gilt das Recht der Republik Polen.

2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) wird ausgeschlossen.

3. Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen auf Grundlage dieser AGB das für den Sitz von XL Media in Łódź, Polen, zuständige Gericht zuständig.

4. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens sollen die Parteien versuchen, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

§ 18. Schlussbestimmungen

1. Der Kunde erhält vor Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB einzusehen.

2. Die Aufgabe einer Bestellung nach Bereitstellung dieser AGB gilt als deren Annahme.

3. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website von XL Media verfügbar.

4. Für einen Auftrag gilt die Fassung der AGB, die dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereitgestellt wurde.

5. Änderungen dieser AGB haben keine Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

7. Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die entsprechenden Vorschriften des polnischen Rechts.

XL Media Piotr Kalita

ul. Poli Gojawiczyńskiej 22

93-253 Łódź, Polen

USt-IdNr.: PL7282530059

REGON: 100068437